Grund-/Ersatzversorger für Gas
Feststellung des Grundversorgers Gas
Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß § 36 (2) EnWG wurde zum 1. Juli 2018 der Grundversorger für Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Emmendingen GmbH festgestellt.
Der Grundversorger des Netzes der Stadt Emmendingen inkl. Stadtteilen Kollmarsreute, Windenreute, Wasser, Mundingen und Maleck ist die Stadtwerke Emmendingen GmbH, Am Gaswerk 1, 79312 Emmendingen.
Für das Netzgebiet der Gemeinde Denzlingen wurde die Badenova AG & Co. KG, Tullastr. 61, 79108 Freiburg i.Br. festgestellt.
Ersatzversorgung
Informationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Das neue EnWG regelt auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ für Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Gasbezug ohne Liefervertrag.
Solange Sie keinen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung (siehe Grundversorgung) beliefert.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet der Stadtwerke Emmendingen GmbH vom Grundversorger durchgeführt.
Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach §38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Gas sowie die GasGVV.