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Preise und Regelungen

Preise und Regelungen für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen in unserem Versorgungsgebiet

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2020

Ab 01.01.2020 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), gültig ab 01.01.2020 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2019

Ab 01.01.2019 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), gültig ab 01.01.2019 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2018

Ab 01.01.2018 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), gültig ab 01.01.2018 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2017

Ab 01.01.2017 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), gültig ab 01.01.2017 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2016

Ab 01.01.2016 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), gültig ab 01.01.2016 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2015

Ab 01.01.2015 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), gültig ab 01.01.2015 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2014

Ab 01.01.2014 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), gültig ab 01.01.2014 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, gültig ab 1. Januar 2013

Ab 01.01.2013 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH (mit vorgelagerten Netzen), Stand 01.01.2013 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, Stand 1. Januar 2012

Ab 01.01.2012 gelten im Netzgebiet der SWE folgende Preise.

Bezüglich der Konzessionsabgabe im Netzgebiet Denzlingen kann sich noch eine Änderung ergeben.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(ohne vorgelagerte Netze), Stand 01.01.2012
 (PDF)

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(mit vorgelagerten Netzen), Stand 01.01.2012
 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, Stand 1. Januar 2011

Die Erlösobergrenze für das Jahr 2011 ist gemäß § 34 Abs. 1 ARegV (Gas) die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte und der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messen und Abrechnen.

Ab 1.1.2011 gelten im Netzgebiet der SWE neue Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(ohne vorgelagerte Netze), Stand 01.01.2011
 (PDF)

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(mit vorgelagerten Netzen), Stand 01.01.2011
 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, Stand 1. Januar 2010

Die Erlösobergrenze für das Jahr 2010 ist gemäß § 34 Abs. 1 ARegV (Gas) die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte und der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messen und Abrechnen.

Ab 1.1.2010 gelten im Netzgebiet der SWE neue Preise.

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(ohne vorgelagerte Netze), Stand 01.01.2010
 (PDF)

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(mit vorgelagerten Netzen), Stand 01.01.2010
 (PDF)

 

Entgelte für die Netznutzung, Stand 1. Januar 2009

Die Preise für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Emmendingen GmbH wurden aus den von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg festgesetzten Erlösobergrenzen gemäß § 21a EnWG i. V. m. §§ 2, 4, 24, 32 Abs.1 Nr.1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) abgeleitet und gelten rückwirkend zum 1.1.2009.

Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von rechtlichen Änderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, bleibt vorbehalten.

Die Preisblätter der Netzentgelte SWE beziehen sich auf die Nutzung des Gasverteilungsnetzes der Stadtwerke Emmendingen GmbH und der Entgelte für die vorgelagerten Transportnetze bis zum virtuellen Handelspunkt (VP).

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(ohne vorgelagerte Netze), Stand 01.01.2009
  (PDF)

Preisblatt für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Emmendingen GmbH
(mit vorgelagerten Netzen), Stand 01.01.2009
 (PDF)

 

Die Netzentgelte gemäß der o.g. Preisblätter der SWE unterscheidet Kunden mit Leistungsmessung und Kunden ohne Leistungsmessung.

Bei Kunden ohne Leistungsmessung setzt sich das Netzentgelt aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.

Bei Kunden mit Leistungsmessung setzt sich das Netzentgelt aus einem Arbeitsentgelt (bestehend aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis) und einem Leistungsentgelt (bestehend aus Grundpreis und Leistungspreis) zusammen.

Zu den Netzentgelten addieren sich noch die Preise für die Messung und Abrechnung entsprechend dem Preisblatt, sowie die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern.

Bei Kunden ohne Leistungsmessung wird der Messpreis je nach eingesetztem Zählertyp bestimmt. Die Abrechnung erfolgt hier im Normalfall jährlich (bei Standardlastprofilkunden).

Bei Kunden mit Leistungsmessung wird der Messpreis je nach messtechnischer Infrastruktur bestimmt. Die Abrechnung erfolgt hier monatlich.

Im Fall, dass gegen die seitens der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg genehmigten Entgelte im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden bzw. wenn derartige Verfahren bereits anhängig sind, ist für Netznutzer abschließend das rechts- bzw. bestandskräftige Entgelt maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des genehmigten, ggf. vorläufigen Entgeltes. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für vorangegangene Zeiträume – ggf. nach Beendigung des Vertrags oder der Netznutzung für die jeweilige Entnahmestelle – nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Rück- oder Nachzahlungen werden jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. Gleiches gilt für die Entgelte der vorgelagerten Netzebenen, die sich im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur befinden.

Auf Anfrage stellen wir gerne folgende Informationen zur Verfügung:

  • Angaben zum Netzgebiet
  • Gasbeschaffenheit
  • Druckverhältnisse
  • Sonstige techn. Spezifikationen
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